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AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker kommentiert das heute im Bundeskabinett auf der Tagesordnung stehende Integrationsgesetz: „Menschen auf der Flucht suchen Schutz und ein sicheres Leben für sich und ihre Familien. Deshalb begrüßt die Arbeiterwohlfahrt einerseits den Willen der Bundesregierung die Integration von Geflüchteten stärker zu fördern, kritisiert aber, dass einige Regelungen des Gesetzentwurfes den Eindruck vermitteln, als müsse man die Menschen zur Integration zwingen.
Die im Gesetzentwurf enthaltenen negativen Wertungen beschädigen das Klima in unserer Gesellschaft. Die Problematik besteht doch zurzeit eher darin, dass es nicht genügend Integrations- und Sprachkurse gibt.
Die AWO hält den Wegfall der Vorrangprüfung und die Absicherung des Aufenthalts für eine Ausbildung und anschließende Arbeitssuche für erfolgversprechende Instrumente auf dem Weg zur Integration der Geflüchteten in unsere Gesellschaft.
Dennoch ist die Absicherung des Aufenthalts für eine Ausbildung durch eine Duldung nicht ausreichend.
Kritisch sieht die AWO zudem die Unterscheidung und daraus entstehende Ungleichbehandlung der
Geflüchteten in Menschen mit und ohne Bleibeperspektive.
Die AWO fordert nachdrücklich, nicht das individuelle Recht auf Asyl zu beschneiden.
Erst am Ende eines Asylverfahrens steht das Ergebnis fest. Ein erfolgreiches Integrationsgesetz sollte nicht zwischen Menschen mit und ohne Bleibeperspektive unterscheiden, und allen Menschen anbieten, sich zu bilden und sinnvolle Tätigkeit zu ermöglichen, da die der Zwang zur Untätigkeit der psychischen Gesundheit von Menschen schadet.“
Stellungnahme: Brigitte Döcker
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