Café Brinker, Robert-Brauner-Platz, Herner City
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zum TerminDas NRW-Landeskabinett hat am Donnerstag, 16. April 2020, weitere Maßnahmen zum Umgang mit der Corona-Virus-Pandemie beschlossen. Hierzu zählen auch Erweiterungen bei den Kinder-Notbetreuungen. Stand: 26.04.2020
Mit der neuen Coronaschutzverordnung werden nun die Maßnahmen umgesetzt, die die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten gemeinsam mit der Bundeskanzlerin vereinbart haben.
Alle Kitas dürfen landesweit seit Montag, 16. März, nicht mehr betreten werden. Allerdings müssen weiter Betreuungsmöglichkeiten für Kinder von Eltern aus bestimmten Berufsgruppen vorgesehen werden. Die AWO-Kitas bleiben geöffnet, um diese Notbetreuungen für Kinder von Eltern aus den genannten Berufsgruppen zu organisieren, sofern Bedarf angemeldet wird. Es reicht aus, wenn ein Elternteil diesen Berufsgruppen angehört. Eine Bescheinigungsvorlage und eine Auflistung der Berufsgruppen ist am Ende dieses Artikels zu finden. Einen Betreuungsanspruch haben auch die Eltern, die keinen Betreuungsvertrag mit einem Kindertagesbetreuungsangebot haben. Auch Wochenendbetreuungen (gilt auch für Feiertage) werden nach Bedarf eingerichtet. Zudem werden "Kinderschutzfälle" betreut. Für Montag, 27. April 2020, wird die Notbetreuung zusätzlich für erwerbstätige Alleinerziehende vorbereitet.
Die Essensgeldbeiträge werden zunächst normal eingezogen. Möglicherweise zu viel gezahlte Beiträge können erstattet werden. Eltern wenden sich hierzu an die Einrichtungsleitungen.
In den Offenen Ganztagsschulen finden ebenfalls Betreuungen statt. Die Richtlinien zur Betreuung entsprechen denen der Kitas; ebenso wie die Regelungen zum Essensgeld.
Ein Besuch in den Wohnstätten der AWO Ruhr-Mitte ist derzeit leider nicht möglich. Wir bitten um Verständnis.
Die Migrationsberatungen finden telefonisch oder per E-Mail statt. Persönliche Beratungen sind nur in unaufschiebbaren Fällen und nach vorheriger Terminabsprache über Telefon oder E-Mail möglich.
Die Tagespflege für Senioren in Herne ist geschlossen. In Bochum findet eine Notbetreuung entsprechend der o.g. Berufsgruppenregelung statt. Beide Einrichtungen organisieren für ihre Gäste bei Bedarf eine Verhinderungspflege vor Ort. Die Angehörigen können dazu Kontakt mit den Tagespflegen aufnehmen. Außerdem helfen Mitarbeiter*innen in den Wohnstätten aus.
Alle Veranstaltungen im Seniorenbüro Südwest entfallen bis auf Weiteres. Das Stadtbüro ist besetzt, es ist jedoch kein Publikumsverkehr zugelassen. Geschlossen sind auch die Jugendfreizeithäuser.
Die AWO Kreisverbände Bochum und Herne lassen bis auf Weiteres alle Termine ausfallen.
Sofern neue Entwicklungen auftreten, wird die AWO Ruhr-Mitte auf ihrer Website und über die Sozialen Medien darüber informieren.
Anlagen der NRW-Coronanotbetreuungsverordnung:
Berufsgruppen mit Notbetreuungsanspruch seit 23.04.20
Bescheinigung des Arbeitgebers zur Unabkömmlichkeit der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers (nur für o.g. Berufsgruppen).
Redaktion
Christopher Becker/ AWO Ruhr-Mitte
E-Mail: c.becker@awo-ruhr-mitte.de
Bleichstraße 8
44787 Bochum (Mitte)
0234 96477-0
stadtbuero@awo-ruhr-mitte.de
Herzogstraße 36
44807 Bochum
0234 50758-0
bochum@awo-ruhr-mitte.de
Breddestraße 14
44623 Herne
02323 9524-0
herne@awo-ruhr-mitte.de