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„Der Referentenentwurf zur Familienpflegezeit ist ein wichtiger erster Schritt in die richtige Richtung“, betont der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler anlässlich der heutigen ersten Lesung im Bundestag zum Entwurf des Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf.
Der Gesetzgeber hat in den vergangenen Jahren mit der Einführung des Pflegezeitgesetzes und der nachfolgenden Familienpflegezeit unterstrichen, dass ihm eine Entlastung pflegender Angehöriger, die beruflich eingebunden sind, wichtig ist. Die geringe Inanspruchnahme der beiden Freistellungsmöglichkeiten hat jedoch offensichtlich werden lassen, dass hier dringender Nachbesserungsbedarf besteht.
„Die AWO begrüßt daher die Intention des nun vorgelegten Gesetzentwurfes beide Freistellungsarten stärker an den Bedarfslagen pflegender Angehöriger zu orientieren“, so Stadler. „Dennoch müssen darüber hinaus weitere Schritte folgen.“
„Eine Familienpflegezeit oder eine Pflegezeit kann nur dann eine entlastende Wirkung entfalten, wenn den pflegenden Angehörigen eine Pflegeinfrastruktur und pflegerische Dienstleistungen zur Verfügung stehen. Es muss ein individuell passendes und bezahlbares Pflegearrangement möglich sein“, erklärt Stadler. „Da dies oft nicht der Fall ist, kommt es vielfach zu hohen finanziellen, psychischen und körperlichen Belastungen. Hier ist der Gesetzgeber gefragt die Grundlagen sowohl für eine bessere ambulante pflegerische Infrastruktur zu sorgen als auch eine Quartiersentwicklung weiter im Sinne der Menschen zu befördern.
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