Café Brinker, Robert-Brauner-Platz, Herner City
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zum TerminDie „Notbremse“ der Bundesregierung zur Eindämmung der Corona-Pandemie zieht – und sorgt für Veränderungen in Kindertagesstätten und Offenen Ganztagsschulen der AWO Ruhr-Mitte.
So gibt es ab Montag, 26. April, ausschließlich eine bedarfsorientierte Betreuung. Grundlage dafür ist das Bundesinfektionsschutzgesetz, das auch für die Einrichtungen der AWO Ruhr-Mitte gilt. Die sogenannte „Notbremse“ besagt, dass in Kreisen und kreisfreien Städten bei einer 7-Tages-Inzidenz von über 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen ein Betreuungsverbot mit bedarfsorientierter Notbetreuung erfolgt. Dies wird Montag sowohl in Bochum als auch in Herne der Fall sein.
Anspruchsberechtigt für die bedarfsorientierte Notbetreuung sind folgende Kinder und Familien:
Eine Rückkehr von der bedarfsorientierten Notbetreuung in den eingeschränkten Regelbetrieb erfolgt, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Werktagen wieder unter 165 liegt.
Auch die Schulen wechseln Montag in den Distanzunterricht; auch hier wird es Notbetreuungen in den Schulen bzw. in den Offenen Ganztagsschulen geben. Die Notbetreuungen müssen angemeldet werden (Ein Muster kann hier heruntergeladen werden).
Diese gesetzlichen Regelungen gelten Stand heute bis zum 30. Juni 2021.
Bleichstraße 8
44787 Bochum (Mitte)
0234 96477-0
stadtbuero@awo-ruhr-mitte.de
Herzogstraße 36
44807 Bochum
0234 50758-0
bochum@awo-ruhr-mitte.de
Breddestraße 14
44623 Herne
02323 9524-0
herne@awo-ruhr-mitte.de