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zum Termin„Drei ereignisreiche Tage Bundeskonferenz mit vielen engagierten und zukunftsweisenden Beschlüssen für die zukünftige Verbandsarbeit liegen hinter uns“, erklärt der AWO Präsident Wilhelm Schmidt zum Abschluss der Bundeskonferenz der AWO in Bonn. Dabei wurden unter anderem Beschlüsse für ein Rentenkonzept, für einen Sozialtarif Strom und zum wertegebundenen Unternehmen gefasst.
Die AWO fordert ein Rentenkonzept, das auch zukünftigen Rentnern eine armutsfeste Rente garantiert“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler den Beschluss der Bundeskonferenz zum Thema Altersarmut.
„Schluss mit den Sonderwegen für Beamte und einzelne Berufsgruppen. Das Rentensystem braucht mehr Solidarität, deshalb muss die gesamte berufstätige Bevölkerung in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen“, fordert Stadler und ergänzt:
„Die Altersarmut vieler zukünftiger Rentner wird nur verhindert, wenn die Einnahmen der Rentenversicherung gesteigert werden.“
Und weiter: "Strom ist elementarer Bestandteil der Daseinsvorsorge. Die AWO fordert deshalb einen Sozialtarif Strom, der eine ausreichende Sicherstellung aller Bürger mit Strom sicherstellt“, erklärt Stadler, was die Delegierten der AWO Bundeskonferenz zum Thema Stromversorgung beschlossen haben.
Eine noch zu definierende Menge Strom, ist demnach kostenlos oder zu einem vergünstigten Preis zu gewähren. Eine gleichzeitige progressive Preissteigerung mit zunehmendem Stromverbrauch soll zum Energiesparen anregen, die Finanzierbarkeit des Modells sicherstellen und Großverbraucher stärker für das Gelingen der Energiewende in die Pflicht nehmen. Darüber hinaus fordert die AWO, die sich ausdrücklich zur Energiewende bekennt, dass die Energieversorger gesetzlich dazu verpflichtet werden, Haushalte aktiv bei der Vermeidung von Stromsperren zu unterstützen.
Überdies hat die Bundeskonferenz einen Beschluss zum Thema „Wertegebundenes Unternehmen“ gefasst.
„Die AWO muss sich sowohl als Arbeitgeberin als auch als Anbieterin sozialer Dienste an ihre Werte binden und sich daran messen lassen. Deshalb ist es nur folgerichtig, dass die Bundeskonferenz der AWO heute eine Selbstverpflichtung für die Wertebindung ihrer Unternehmen beschlossen hat“, erklärt AWO Präsident Wilhelm Schmidt. Diese beinhaltet u.a. die vollständige Tarifgebundenheit aller Beschäftigten, die Einhaltung von Mindestlöhnen als Lohnuntergrenze und einem streng reglementierten Einsatz von Leiharbeitenden, die aber nur nach dem Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ beschäftigt werden dürfen.
Auf der alle vier Jahre tagenden Bundeskonferenz wurden u. a. Rechenschaftsberichte entgegengenommen, das Präsidium gewählt und viele zukunftsweisende Anträge verabschiedet. Die Beschlüsse der Bundeskonferenz sind für den Gesamtverband bindend.
Sämtliche Informationen zur Konferenz auf der Internetplattform der Bundeskonferenz
Redaktion: Stefan Hoffmann, AWO-Bundesverband, E-Mail info@awo.org
Infos bei: Beate Franz, AWO Unterbezirk Ruhr-Mitte, E-Mail b.franz@awo-ruhr-mitte.de
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